Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.01.2011 - I-3 U 112/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mangels Auffälligkeiten sind weitere Ultraschalluntersuchungen zu einem retardierten Kindswachstum nicht geboten; Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung der Klage wegen postnataler Behandlungsfehler, da die beim Kläger aufgetretene Form der Blutung innerer Organe ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung der Klage wegen postnataler Behandlungsfehler, da die beim Kläger aufgetretene Form der Blutung innerer Organe nur sehr selten auftritt und sehr schwer zu erkennen ist - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 20.05.2010 - 111 O 1025/06
- OLG Hamm, 17.01.2011 - I-3 U 112/10
- OLG Hamm, 28.02.2011 - 3 U 112/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03
Haftung des Betreibers eines Geburtshauses
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 3 U 112/10
In dem vom Senat mit Urteil vom 16.01.2006 entschiedenen Rechtsstreit (Senat, VersR 2006, 512; s. auch BGHZ 161, 255) ging es um die Pflichten einer ein Geburtshaus betreibenden Hebamme sowie deren Verantwortlichkeit für Fehler eines die Geburt betreuenden Arztes. - OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Behandlungsvertrag im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 3 U 112/10
In dem vom Senat mit Urteil vom 16.01.2006 entschiedenen Rechtsstreit (Senat, VersR 2006, 512; s. auch BGHZ 161, 255) ging es um die Pflichten einer ein Geburtshaus betreibenden Hebamme sowie deren Verantwortlichkeit für Fehler eines die Geburt betreuenden Arztes. - OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 9/08
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 3 U 112/10
Der vom Senat am 14.09.2009 entschiedene Fall (Senat, 3 U 9/08) betraf die Kompetenzüberschreitung von Hebammen im Verhältnis zum Belegarzt, ohne dass den dort handelnden Hebammen zuvor genügend klare Anweisungen zum Umgang mit geburtshilflichen Problemsituationen an die Hand gegeben worden waren.